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Wie finanziere ich meine Ausbildung?


Die Ausbildung an der DPFA ist sachsenweit ohne Schulgeld. 

 

 

„Wir machen Soziales“ ist nicht nur unser Slogan in der DPFA, wir handeln auch sozial. Die Tätigkeit in Kindergärten, Pflegeheimen und Rehabilitationszentren ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Um die Ausbildung attraktiver zu gestalten, hat sich die DPFA als Schulträger kein Schulgeld für unsere Schülerinnen und Schüler an der (Berufs-)fachschule für Sozialwesen oder Logopädie. Wir verstehen, dass die finanzielle Belastung oft ein Hindernis für viele Interessierte sein kann, um den Traum von einer qualifizierten Ausbildung zu verwirklichen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, diesen Weg zu gehen, um jedem die gleiche Möglichkeit zu bieten, sich in diesen Ausbildungsberufen weiterzuentwickeln. 

 

Dennoch können während der Ausbildung Kosten für Unterkunft, Fahrten oder Verpflegung entstehen. Um diese finanziell zu bewältigen, gibt es verschiedene 

Unterstützungsmöglichkeiten:

Als Berufsfachschüler:in bis 45 Jahren bei der Ausbildung zum:r Sozialassistent:in oder Logopäd:in ist Schüler-BAföG  (auch Ausbildungsförderung genannt) die häufigste Form der finanziellen Unterstützung, welche regulär nicht zurückgezahlt werden muss. Aber nur bei Erstausbildung. Informationen zur Förderung von Schüler und Schülerinnen findet man dazu bei www.bafög.de

Schüler:innen bis 25 Jahren, welche noch bei den Eltern wohnen, können weiterhin Kindergeld beziehen oder diejenigen mit eigener Wohnung haben unter bestimmten Umständen die Option auf Wohngeld.

Wer seinen alten Beruf nicht mehr ausführen kann und eine Weiterbildung zur beruflichen Rehabilitation durchführen muss, kann eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen.

 

 

 

Als Fachschüler:in in der Erzieherausbildung, erhält man bei uns eine Fortbildung auf dem zweiten Bildungsweg und kann Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG genannt), als häufigste Form der finanziellen Unterstützung beantragen. Diese muss regulär nicht zurückgezahlt werden und ist alters- sowie elternunabhängig. Die Beantragung und auch Informationen dazu gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Wer arbeitssuchend ist, kann sich die Erziehervollzeitausbildung als Umschulung über den Bildungsgutschein über das Jobcenter beziehungsweise der Agentur für Arbeit finanzieren lassen.  

Wer eine Weiterbildung durchführen muss zur beruflichen Rehabilitation, kann eine Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung beantragen.

 

Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre individuellen Ansprüche und die Beantragung der jeweiligen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei Fragen stehen Ihnen am besten die Fachkräfte der jeweiligen Stellen zur Verfügung.